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Der Grundstückskauf

  • 05/01/2021
  • Katharina Geyer
Gründstückskauf
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Der Kauf des Grundstücks lief relativ unkompliziert ab. Da wir unser Grundstück direkt von der Gemeinde abgekauft haben, war der Bürgermeister der Gemeinde unser Ansprechpartner. Nach Klärung aller offenen Fragen, mussten wir ihm einige unserer persönlichen Daten zur Verfügung stellen, sodass auf dieser Basis ein Kaufvertrag erstellt werden konnte. Den Kaufvertrag erhielten wir vom Notar innerhalb weniger Tage als Kopie per Post mit der Bitte, uns diesen sorgfältig durchzulesen und inhaltlich zu prüfen. Der Kaufvertrag ist insgesamt 17 Doppelseiten lang und enthält alle Informationen rund um das Grundstück. Nach erfolgreicher Prüfung durch uns konnte ein Termin im Einvernehmen mit unserem Bürgermeister vereinbart werden, welcher unmittelbar später stattfand. Beim Termin selbst war der Bürgermeister, als handelnde Person für die Gemeinde, Andi und ich sowie der Notar anwesend. Der Termin dauerte in etwa eine Stunde. Der Notar las bei dem Termin den kompletten Vertrag von vorne bis hinten laut vor. An der Stelle habe ich mich gefragt, wie lange der ein oder andere Geschäftsmann beim Notar sitzen muss, der Verträge für Geschäftstätigkeiten beglaubigen lassen muss und diese mehrere hundert Seiten umfassen.

Nachdem der Notar mit seiner Vorlesung am Ende war, wurden wir gefragt, ob es noch Einwände oder Fragen gibt. Da wir seine Frage verneinen konnten, wurde der Vertrag vom Bürgermeister, Andi und mir unterzeichnet. Auch der Notar setzte seine Unterschrift auf den Vertrag und der Termin war zu Ende. Wirklich unspektakulär. Wenige Wochen später hatten wir dann die beglaubigte Abschrift unserer Urkunde im Briefkasten. Somit war es offiziell: Wir sind Eigentümer eines Grundstücks. Uns gehört ein kleines Fleckchen dieser Erde. Diese Tatsache wurde natürlich gebührend gefeiert. Wir haben uns eine Flasche Champagner gekauft, uns mitten auf unser Grundstück gestellt und angestoßen. Was die Nachbarn dachten, war uns egal. Wir waren einfach nur glücklich.

Nach einigen Monaten erhielten wir Ende November noch einen Brief der Landesjustizkasse. Zuerst dachten wir beide “wer von uns ist denn schon wieder zu schnell gefahren?” und haben uns schon die wildesten Szenarien ausgemalt. Doch in diesem Brief ging es nicht um einen Verstoß im Straßenverkehr, sondern um die Eigentumsumschreibung. Darin waren die Kosten für die Eigentumsumschreibung, die Katasterfortführungsgebühr und Gebühren für die Auflassungsvormerkung enthalten.

Text: Katharina Geyer

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